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Geprüfte Links und Erklärungen für Fahrer: Hauptuntersuchung, Service, Autobahnvignette, Winterausrüstung, Hilfe bei Unfall.
Bevor Sie auf eine österreichische Autobahn auffahren, benötigen Sie eine gültige Vignette. Die Digitale Vignette ist an Ihr Kennzeichen gebunden; zur Auswahl stehen 1-Tages-, 10-Tages-, 2-Monats- und Jahresvignette. 2026 kostet die Jahresvignette für Pkw 106,80 EUR (Preisliste auf shop.asfinag.at). Wer ohne Vignette fährt, riskiert eine Ersatzmaut vor Ort von rund 120 EUR plus weitere Strafen. Kaufen Sie ausschließlich auf shop.asfinag.at oder in der ASFINAG-App — inoffizielle Anbieter verlangen hohe Aufschläge — und beachten Sie, dass eine online gekaufte 2-Monats- oder Jahresvignette erst ab dem 18. Tag nach dem Kauf gilt, während 1-Tages- und 10-Tages-Vignetten sofort gültig sind; soll die Jahresvignette sofort gelten, kaufen Sie sie bei einer physischen Vertriebsstelle, etwa an einer Tankstelle, beim ÖAMTC oder ARBÖ.
Zum offiziellen Kauf ↗Vom 1. November bis 15. April dürfen Sie bei winterlichen Verhältnissen nur mit Winterreifen an allen Rädern fahren, alternativ mit Schneeketten an mindestens zwei Antriebsrädern auf schneebedeckter Fahrbahn. Die Mindestprofiltiefe beträgt 4 mm, und seit Oktober 2024 müssen die Reifen das 3PMSF-Symbol (Alpine-Symbol) tragen — die Kennzeichnung M+S allein reicht nicht mehr. Beachten Sie: Es handelt sich um keine fixe Kalenderregel, die Pflicht gilt nur, wenn tatsächlich Schnee, Matsch oder Eis auf der Fahrbahn liegt. Bei Verstößen drohen Strafen bis rund 5.000 EUR, wenn es dadurch zu einem Unfall kommt.
Offizielle Quelle öffnen ↗Die europaweite Notrufnummer 112 funktioniert überall. Österreichische Nummern: Polizei 133, Rettung 144, Feuerwehr 122, Bergrettung 140. Bei einer Panne: ÖAMTC 120, ARBÖ 123. Bei einem Unfall mit Verletzten sind Sie gesetzlich verpflichtet, Hilfe zu rufen und an der Unfallstelle zu bleiben.
Offizielle Quelle öffnen ↗Das Pickerl (§57a-Begutachtung) ist die verpflichtende wiederkehrende Überprüfung in Österreich. Für Pkw gilt die 3-2-1-Regel: die erste Begutachtung 3 Jahre nach der Erstzulassung, die nächste nach 2 weiteren Jahren, danach jährlich. Wer mit abgelaufenem Pickerl fährt, riskiert Strafen und Probleme mit der Versicherung.
Offizielle Quelle öffnen ↗Für die Fahrzeugwartung gibt es keine offizielle staatliche Stelle — Wartung und Reparaturen übernehmen Vertragswerkstätten der Marke oder freie Werkstätten. Der beste Ausgangspunkt ist die Werkstattsuche Ihrer Fahrzeugmarke, nicht eine Behördenseite.